Hausordnung der Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH

für die Lehrgangsteilnehmer-/innen der Campus Handwerk GmbH in Lingen, Meppen, Herzlake und Nordhorn. Die Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH ist eine aus Mitteln des Handwerks und des Staates errichtete Gemeinschaftseinrichtungen für die berufliche Aus- und Fortbildung. Eine pflegliche Behandlung sollte daher selbstverständlich sein. Sauberkeit, Ordnung sowie schonende Benutzung aller Einrichtungen und Räume sind daher oberstes Gebot.

Verhaltensregeln

  1. Veranstaltungsteilnehmer/-innen haben nur Zutritt zu den ihnen zugewiesenen Räumen. Das Betreten anderer Werkstätten und Ausbildungsräume ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkräfte gestattet.
  2. Das Arbeiten in Werkstätten erfolgt nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht des Lehrpersonals. Die aushängenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind genau zu beachten.
  3. Computer- und Internetnutzung. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Computer nur für Schulungszwecke zu nutzen, installierte Softwares nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt Konfigurationen an Hard- und Software zu ändern oder Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Der Internetzugang der Schulungscomputer darf nicht für schulungsfremde Zwecke, insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten genutzt werden. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
  4. Besondere Vorkommnisse wie Unfälle, Erkrankungen, Verlust von Lehrmaterial oder eingebrachten Gegenständen sind sofort der zuständigen Lehrkraft zu melden. Das gleiche gilt für festgestellte Schäden und Mängel an Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen. Jeder Benutzer des Campus haftet für die von ihm schuldhaft herbeigeführten Schäden.
  5. Alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind unbedingt sauber zu halten. Für Abfall und Werkstoffe sind die dafür vorgesehenen Behältnisse zu benutzen. Verschmutzte Pausen- oder Sanitärräume können anderen Lehrgangsteilnehmern/-innen nicht zugemutet werden.
  6. In den Unterrichtsräumen und Werkstätten ist der Verzehr von Lebensmitteln nicht gestattet. Unterrichtsräume und Werkstätten sind in den Pausen zu verlassen. Das Rauchen ist in den Werkstätten, Unterrichts-, Lehr- und Lagerräumen untersagt. Während der Unterrichtspausen darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen geraucht werden.
  7. In den Einrichtungen des Campus Handwerk ist die Einnahme und das Mitbringen von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln während und nach der Ausbildungs- oder Unterrichtszeit, also auch in den Pausen, ausnahmslos verboten.
  8. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen wie z.B. Messer, Schlagstöcke usw. ist in den Einrichtungen des Campus Handwerk untersagt.
  9. Mobiltelefone sind in den Unterrichtsräumen und Werkstätten grundsätzlich auszuschalten.
  10. Für Geld und Wertsachen aller Art wird keine Haftung übernommen.
  11. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Fahrräder und Krafträder an den dafür eingerichteten Stellen. Die Campus Handwerk GmbH haftet nicht für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schäden auf dem betriebseigenen Gelände. Es gelten die Vorschriften der StVO.
  12. Verlässt ein Lehrgangsteilnehmer/-in das Campus-Gelände im Unterrichts- bzw. Ausbildungszeitraum, also auch in den Pausen, so hat er sich bei der zuständigen Lehrkraft ab- und wieder anzumelden. Das Verlassen des Campus- Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass der Unfallversicherungsschutz erlischt, wenn das Gelände aus persönlichen Gründen verlassen wird. Nur der direkte Weg zum Campus und zum Wohnort ist versichert.
  13. Für alle Lehrgangsteilnehmer/-innen stehen Sozialräume zur Verfügung. Die vorhandenen Garderobenschränke sind abschließbar bzw. mit einem mitzubringenden Vorhängeschloss zu sichern. Diese können jederzeit von dem verantwortlichen Lehrgangsleiter im Beisein des Nutzers geöffnet und kontrolliert werden. Die Benutzung der Garderobenschränke ist nur während der betrieblichen Arbeitszeiten gestattet. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für die Garderobe und abhanden gekommene Wertgegenstände wie z.B. Geld oder Kleidung übernimmt die Campus Handwerk GmbH keine Haftung.
  14. In den Schweißwerkstätten gilt zusätzlich die Rahmenwerkstattordnung für DVSAusbildungsstätten nach „Richtlinie DVS 1103".
  15. Wünsche, Anregungen und auch Beschwerden aller Benutzer/-innen können jederzeit den Lehrkräften und der Geschäftsleitung vorgetragen werden.

Mit der Inanspruchnahme der Einrichtungen der Campus Handwerk GmbH erkennt der Benutzer diese Hausordnung als verbindlich an. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einem Ausschluss aus dem Lehrgang rechnen und ggf. für den daraus entstandenen Schaden aufkommen.

Lingen, September 2020                                           Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH