Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten
Bei der Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Geräten und Maschinen dürfen die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten bisher nur von ausgebildeten Elektrikern vorgenommen werden. Eine größere Effektivität kann erreicht werden, wenn die betrieblichen Facharbeiter allgemeine elektrotechnische Arbeiten mit übernehmen.
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann im allgemeinen Produktions- und Tätigkeitsbereich des Betriebes in gewisser Weise wie ein Elektriker eingesetzt werden. Die E-Fachkraft darf Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, z.B. das An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Regelgliedern, etc. oder die Fehlersuche in Stromkreisen, außerdem Wartungsdienste und Betriebsmittelprüfung (E-Check) usw. durchführen (DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und DGUV Grundsatz 303 001 „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der BGV A3“).
Vorteile:
- effizienter Personaleinsatz
- Reduzierung der Personalkosten
- 80 Stunden
- Nordhorn, Lingen
Für Auszubildende (mit Betriebsstätte im Raum Emsland/Grafschaft Bentheim) ist eine Förderung von 25% aus unserem Förderprogramm "Drehpunkt Ausbildung Plus" möglich. (mehr erfahren)
Lehrgangsinhalte
- Grundlagen der Elektrizität
- Messtechnik, Schaltungstechnik
- VDE-Vorschriften
- DGUV Vorschrift 3
- Steuerungstechnik
- Motoren, Transformatoren
- Leitungsverlegung
- Drehstrom
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, die durch die Lehrgangsteilnahme im elektrotechnischen Bereich ergänzt werden kann.
Schulungsorte
Campus Handwerk GmbH, Standort Nordhorn
Coesfelder Hof 3
48527 Nordhorn
Campus Handwerk GmbH, Standort Lingen
Schwarzer Weg 16
49809 Lingen
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang wird in Tagesform (80 Zeitstunden) angeboten.