• Betriebskompass

    Die Talentschmiede Emsland hat im Verlauf des Projekts verschiedene Workshops mit Betrieben durchgeführt.

Angemessen und empathisch reagieren können

Sollten Sie in Ihrem Umfeld ein abweichendes Verhalten einer Person beobachtet haben, stellt sich vielfach die Frage, warum diese Person ein abweichendes Verhalten zeigt.

  • Gibt es psychische Probleme?
  • Hat die Person Schulden?
  • Liegt eine Abhängigkeit zu Alkohol oder Medikamenten vor?
  • Gibt es Probleme im privaten Bereich?

Diese und andere Fragen werden sich möglicherweise in einem vertrauensvollen und offenen Gespräch klären lassen.

Doch wie spreche ich das Thema überhaupt an?

Wichtig sind hierbei gute Rahmenbedingungen und eine inhaltlich gute Vorbereitung.

Gesprächshilfen:

Geeignete Rahmenbedingungen:

  • keine Gespräche zwischen "Tür – und Angel"
  • Gespräch am (runden) Tisch anstelle des Schreibtisches durchführen
  • 4 Augen-Gespräch
  • Getränke bereitstellen
  • Störquellen ausschalten (Telefon umstellen etc.)

Sollte tatsächlich eine psychische Belastung bei der betreffenden Person vorliegen, reicht ein Erstgespräch oftmals nicht aus. Es ist ratsam, die Ergebnisse eines ersten Gespräches in Folgegesprächen zu vertiefen und zu evaluieren.

1. Gespräch2. Gespräch Folgegespräche

1. Gespräch

  • Führen Sie das Gespräch anhand des Gesprächsleitfadens. Teilen Sie ihrem Mitarbeiter hierbei ihre Beobachtungen mit, vermeiden Sie jedoch Interpretationen oder Spekulationen
  • Weisen Sie auf ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hin und bekräftigen Sie die Notwendigkeit einer Veränderung
  • Geben Sie Hinweise auf interne und externe Hilfsmöglichkeiten
  • Vereinbaren Sie einen Termin für das 2. Gespräch

2. Gespräch

Analog zum 1. Gespräch - dient der weiteren Einschätzung der Situation

Folgegespräche

Positive Entwicklung

  • Rückmeldung über positiven Verlauf geben
  • In Kontakt bleiben

Negative Entwicklung

  • Rückmeldung über negativen Verlauf geben
  • Weitere Funktionen im Unternehmen hinzuziehen (z.B. Personalabteilung, Betriebsrat)
  • Info über Fürsorgepflicht an den Mitarbeiter
  • Gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen einleiten