Nachschulungen für Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten übernehmen im Betrieb Aufgaben, für die ansonsten ein Elektriker bestellt werden müsste. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, sind regelmäßige Nachschulungen vorgesehen, wir empfehlen hier einen zweijährigen Rhythmus. Diese Nachschulungen informieren über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken und geben außerdem Hinweise auf neue Verfahren und Techniken.
Die Schulung findet von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
- 3 Stunden
- Nordhorn, Lingen
Für Mitarbeiter (mit Betriebsstätte im Raum Emsland/Grafschaft Bentheim), die als Ausbilder fungieren, ist eine Förderung von 25 % aus unserem Förderprogramm "Drehpunkt Ausbildung Plus" möglich. (mehr erfahren)
Für Auszubildende (mit Betriebsstätte im Raum Emsland/Grafschaft Bentheim) ist eine Förderung von 25% aus unserem Förderprogramm "Drehpunkt Ausbildung Plus" möglich. (mehr erfahren)
Lehrgangsinhalte
- Aktualisierungen der VDE-Vorschriften
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Technische Neuerungen
- Überprüfung der aktuellen festgelegten Tätigkeiten der Teilnehmer